• Unser Leistungskonzept

    • Leistungsermittlung und Leistungsbewertung (Schuljahr 2024/25)

      Link: Leistungsermittlung und Leistungserhebung VGS


      Zu den Aufgaben eines Lehrers gehört auch die Leistungsbeurteilung. Die gesetzlichen Grundlagen der Leistungsermittlung im bayerischen Schulsystem sind in Art. 52 („Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse“) des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie in der GrSO Teil 4 („Leistungen, Zeugnisse“) verankert.


      Regelmäßige Leistungsnachweise dienen zum einen der Information von Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften über den jeweiligen Leistungsstand und der individuellen Leistungsentwicklung, sind aber auch Grundlage für die Beratung der Eltern hinsichtlich des individuellen Lernweges ihres Kindes.


      In angemessenen Zeitabständen erbringen die Schülerinnen und Schüler entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Proben erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben müssen. Ein Abprüfen bereits erlernten Grundwissens ist jedoch jederzeit möglich. Art, Anzahl, Umfang, Schwierigkeitsgrad und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und werden von der Lehrkraft auf der Grundlage des Leistungserhebungskonzeptes der Schule in eigener pädagogischer Verantwortung festgelegt. Der Schul-leiter achtet auf einheitliche Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe.


      Die einzelnen Leistungsnachweise werden nachfolgenden Notenstufen bewertet:

      sehr gut         = 1 (Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)

       

      gut                   = 2 (Leistung entspricht voll den Anforderungen)

       

      befriedigend   = 3 (Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen)

       

      ausreichend   = 4 (Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforde­rungen)

       

      mangelhaft    = 5 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken                                           die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind)

       

      ungenügend   = 6 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht                                                       erkennen)

       


      Der Termin eines schriftlichen Leistungsnachweises muss in der 4. Jahrgangsstufe angekündigt und spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. An einem Tag darf nur ein schriftlicher Leistungsnachweis, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei schriftliche Leistungsnachweise abgehalten werden.


      In der Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden schriftliche Leistungsnachweise nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand des Schülers beschreiben. Das Jahreszeugnis der 2. Jahrgangsstufe umfasst jedoch die Leistungen des gesamten Schuljahres.


      Bei der Bewertung eines schriftlichen Leistungsnachweises kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen.

       

      1. Aufbau von Probearbeiten


      Bei der Gestaltung schriftlicher Leistungsnachweise sind selbstverständlich individuelle Schwerpunktsetzungen der Lehrkräfte möglich.


      Proben sollen folgende Anforderungsbereiche aufweisen:


      1. AB: „Wiedergeben/Reproduktion“
      Die Schüler geben bekannte Informationen wieder und wenden grundlegende Verfahren und Routinen an.


      2. AB: „Zusammenhänge herstellen“
      Die Schüler bearbeiten vertraute Sachverhalte, indem sie erworbenes Wissen und bekannte Methoden anwenden und miteinander verknüpfen.


      3. AB: „Verallgemeinern und Reflektieren“
      Die Schüler bearbeiten für sie neue Problemstellungen, die eigenständige Beurteilungen und eigene Lösungsansätze erfordern (Problemlösen).


      „Die Zuordnung zu diesen Anforderungsbereichen ist nicht immer eindeutig zu treffen.
      Komplexe Aufgaben verlangen meist Operationen aus allen 3 Anforderungsbereichen.“

                              („Leistungen beobachten - erheben – bewerten“, ISB)


      Fazit:
      Um die Notenstufen „gut" und „sehr gut" zu erreichen, müssen vom Schüler auch Denk- und Transferleistungen erbracht werden.


      In Proben können auch Inhalte abgefragt werden, die mündlich im Unterricht (oder auch während eines Unterrichtsganges) besprochen worden sind und nicht im Heft oder Buch nachzulesen sind.


      2. Notenschlüssel


      Die Prozentwerte zur Festlegung einer Notenstufe in der folgenden Tabelle sind als Orientierungsrahmen gedacht und können bei einzelnen Proben davon abweichen:
       

      Note

      Prozente der möglichen Gesamtpunktzahl

      Punkte (Beispiel)

      1

      100 - 93%

      30 – 28

      2

      92 - 80%

      27,5 – 24

      3

      79 - 65%

      23,5 – 19,5

      4

      64 - 45%

      19 - 13,5

      5

      44 - 22%

      13 -6,5

      6

      21 - 0%

      6 - 0

       

      Klassendurchschnitte werden bekannt gegeben, Auskünfte über Notenspiegel werden erteilt.


      3. Vorgaben für Leistungserhebungen in den vierten Klassen bis zum Übertritt


      In der Jahrgangsstufe 4 müssen Proben spätestens eine Woche vorher angekündigt werden.

      Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses soll in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine angemessene Zahl von Probearbeiten abgehalten werden. Als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zehn, im Fach Mathematik und in HSU je Fach vier bewertete Probearbeiten. Im Fach Deutsch und im Fach Heimat- und Sachunterricht kann jeweils höchstens eine Probearbeit durch einen anderen gleichwertigen Leistungsnachweis ersetzt werden.

      In der Zeit von Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden.


      Probenfreie Zeiträume:                                                                                           

      09.09. - 13.09.2024
      16.09. - 20.09.2024                                                                                                  
      07.01. - 13.01.2025
      07.04. - 11.04.2025


      Ursula Weber