Schulstart 2024
Für die neuen ErstklässlerInnen beginnt die Schule am Dienstag, den 10.09.2024.Anbei können Sie sich die Materialliste für die 1. Klasse herunterladen.
Materialliste 1. Klasse 2024/25
Bitte bedenken Sie, dass Sie nach Schulbeginn von der jeweiligen Erstklasslehrkraft noch einmal eine weitere Liste mit Materialien bekommen werden.
Denken Sie bei Ihrem Einkauf auch an unsere Umwelt. Anbei finden Sie einen Flyer, der Sie bei Ihrem umweltbewussten Kauf unterstützen kann.
Flyer: Meine umweltbewusste Schultasche
Einschulung für 2024/25
Termin Schuleinschreibung
Dienstag, 12.03.2024; 13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
- Bitte beachten Sie Ihren individuellen Termin
- Kommen Sie bitte mind. 10 Minuten früher
Elternabend zur Einschulung Weitere Informationen zur Einschulung
- bezüglich Schulreife und Einschreibeverfahren
- sowie zum Konzept der Ganztagesklassen
erhalten Sie auf unserem Elternabend am
Mittwoch, den 6. März 2024, um 19:00 Uhr
Treffpunkt: kleine Turnhalle der VGS
Informationen zur Schuleingangsuntersuchung Für Karlsfelder Eltern:
Karlsfeld: Infos zur Schuleingangsuntersuchung
Für Münchner Eltern:
Anmeldung für Hort und Mittagsbetreuung s. Reiter "Für Eltern"/ "Betreuungsangebote"
Gesetzliche Bestimmungen
Es werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2018) oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Einschulungskorridor: Kinder, die im Zeitraum von 01.07. bis 30.09.2024 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Sie durchlaufen das Einschulungsverfahren wie alle anderen Kinder. Nach Beratung durch die Schule und auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit bis spätestens 10.04.2024 zu entscheiden, ob ihr Kind zum Schuljahr 2024/25 oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dies muss schriftlich mitgeteilt werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2024/25) schulpflichtig.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November oder Dezember 2018 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Für alle Kinder, die ab dem 01.01.2019 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung der Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung.
Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Auch in diesem Fall besteht jedoch die Pflicht zur Schulanmeldung.
Die Erziehungsberechtigten kommen persönlich mit ihrem Kind zur Schulanmeldung.
Mitzubringen ist die Geburtsurkunde, die Bestätigung der Einschulungsuntersuchung, eventuell auch der Sorgerechts- beschluss sowie das Impfbuch und eine Kope des Masernschutzes (Name soll erkennbar sein).
Broschure_Die_bayerische_Grundschule.pdf